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Das Comeback der Vorratsdatenspeicherung: Was Hoteliers beachten sollten

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Nachdem das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits vom EU-Gerichtshof gekippt und politisch schubladisiert wurde, wagt die deutsche Bundesregierung derzeit einen erneuten Vorstoß zur (Wieder-)Einführung der umstrittenen Verordnung. Ende Mai wurde im deutschen Kabinett der Gesetzesentwurf beschlossen, der im September im Bundestag verabschiedet werden soll. Wir merken in der letzten Zeit wieder verstärkt die Verunsicherung im Bezug auf diese umstrittene Verordnung und möchten unseren Kunden hiermit eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zusammenstellen. Hoteliers haften nicht für Straftaten, die über ihr Gäste-WLAN begangen werden, sofern dieses ausreichend gesichert ist. Selbstverständlich sind Hoteliers, die einen WLAN Anschluss zur Verfügung stellen, keinesfalls dazu verpflichtet Verkehrs- oder Verbindungsdaten von ihren Nutzern aufzuzeichnen, aus Datenschutzrechtlichen Gründen ist ein solches Vorgehen gar nicht erlaubt. Was wird gespeichert