Das Comeback der Vorratsdatenspeicherung: Was Hoteliers beachten sollten


Nachdem das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits vom EU-Gerichtshof gekippt und politisch schubladisiert wurde, wagt die deutsche Bundesregierung derzeit einen erneuten Vorstoß zur (Wieder-)Einführung der umstrittenen Verordnung.

Ende Mai wurde im deutschen Kabinett der Gesetzesentwurf beschlossen, der im September im Bundestag verabschiedet werden soll. Wir merken in der letzten Zeit wieder verstärkt die Verunsicherung im Bezug auf diese umstrittene Verordnung und möchten unseren Kunden hiermit eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zusammenstellen.

Hoteliers haften nicht für Straftaten, die über ihr Gäste-WLAN begangen werden, sofern dieses ausreichend gesichert ist.


Selbstverständlich sind Hoteliers, die einen WLAN Anschluss zur Verfügung stellen, keinesfalls dazu verpflichtet Verkehrs- oder Verbindungsdaten von ihren Nutzern aufzuzeichnen, aus Datenschutzrechtlichen Gründen ist ein solches Vorgehen gar nicht erlaubt.

Was wird gespeichert?

Die Vorratsdatenspeicherung ist ausschließlich den Telekommunikationsanbietern vorbehalten, diese müssen - dem aktuellen Vorschlag des Deutschen Justizministeriums entsprechend - die folgenden Telekommunikationsdaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Wochen speichern:

  • Wann haben Sie - oder jemand anderes - von Ihrem Anschluss aus eine bestimmte Nummer angerufen?
  • Wie lange haben Sie mit jemandem telefoniert?
  • Welcher Nummer haben Sie wann eine SMS geschrieben?
  • Von wo aus haben Sie ein Handygespräch geführt? Sprich: An welchem Ort haben Sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgehalten (Standortdaten sollen bis zu 4 Wochen aufgezeichnet werden)?
  • Mit welcher IP-Adresse sind Sie im Internet gewesen?

Wozu werden die gespeicherten Daten verwendet?

Die Auswertung und Verknüpfung dieser Daten soll Ermittlern helfen, Taten wie Mord, Totschlag oder die Bildung krimineller Vereinigungen aufzuklären. Aber auch Delikte wie schwerer Raub, Drogen- und Waffenhandel oder auch so genannte "Cybercrimes" (Darunter fallen z.B. Online-Betrug, Datenspionage oder Kreditkartenbetrug usw.) könnten durch die neue Regelung durchaus mithilfe der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, wie heise.de aktuell vermeldet:

"Ermittler sollen gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um 'mittels Telekommunikation begangene Straftaten' aufzuklären."
Die Vorratsdatenspeicherung wird also künftig dazu genutzt, die genannten Straftaten aufzuklären. Über die IP-Adresse kann der Inhaber eines Internetanschlusses ausgeforscht werden.

Wie wirkt sich dieses Gesetz auf  das Hotel-WLAN aus? Wer haftet?

Grundsätzlich gilt: Der Hotelier haftet bei eigenem Fehlverhalten oder dem Fehlverhalten seiner Angestellten. Für mögliche Straftaten, die einer seiner Gäste begeht, haftet der Hotelier nicht, vorausgesetzt es handelt sich beim Gäste-Netz um einen geschlossenen Nutzerkreis (Closed-User-Group), der ausschließlich den Hotelgästen vorbehalten ist. (Lt. Empfehlung der WKO, Juli 2014)

Mit einem Internetzugangs- und Verwaltungssystem wie unserem  netcontrol werden genau diese Voraussetzungen geschaffen: Der Internetzugang wird durch eigene, eindeutige und zeitlich begrenzte Zugangscodes abgesichert.
Ebenfalls empfehlenswert sind so genannte "Nutzungsbedingungen", denen jeder Gast nachweislich zustimmen muss, bevor er den Zugang zum Internet erhält. Solche Nutzungsbedingungen lassen sich zum Beispiel ganz einfach auf der WLAN Landing-Seite einbauen.

Fazit:

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich steht die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung praktisch schon fest. Zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten sollen Verbindungsdaten und IP-Adressen von allen Internetnutzern verdachtslos für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden. Hoteliers haften nicht für Straftaten, die über ihr Gäste-WLAN begangen werden, sofern dieses ausreichend gesichert ist. Kunden der goingsoft, die  unser netcontrol Internetzugangssystem im Einsatz haben, sind auf jeden Fall auch nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf der sicheren Seite.

Hier noch eine nützliche und informative Links zum Thema:

Bearbeitet am 10.6:


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