EuGH Urteil zur Störerhaftung: Rechtssicherheit für das Hotel-WLAN

Update zur Störerhaftung vom 15. 9. 2016: Der EuGH spricht ein lange erwartetes Urteil:

Seit heute steht fest, dass öffentliche WLAN-Hotspots in Hotels und Restaurants auch weiterhin mit einem Passwort geschützt werden müssen. Erst damit sind die Anbieter von der sogenannten "Störerhaftung" befreit, wie der Europäische Gerichtshof heute in einem vielbeachteten Urteil entschieden hat:


Das aktuelle Urteil und wie es dazu kam

Weil über den offenen Wlan-Zugang in seinem Laden das Album "Bring mich nach Hause" der Band "Wir sind Helden" illegal zum Download angeboten wurde, mahnte die Plattenfirma Sony Music einen Münchner Geschäftsmann ab. Er sollte 800 Euro als Schadensersatz an den Rechteinhaber überweisen und zog daraufhin vor Gericht.

Der Betreiber des WLAN Hotspots argumentierte nämlich, dass er selbst den Urheberrechtsverstoß nicht begangen hatte und darum auch nicht zur Verantwortung zu ziehen sei. Die Plattenfirma war hingegen der Meinung, als Betreiber sei er auch für jene Rechtsverletzungen haftbar zu machen, die seine Kunden über das ungesicherte WLAN Netzwerk begehen. Diesen, mittlerweile sechs Jahre andauernden Rechtsstreit, beendete der Europäische Gerichtshof heute Vormittag.

Öffentliche WLAN Netze sind mit einem Passwort zu sichern, die Identität der  Nutzer ist festzustellen.

Der EuGH urteilte heute grundsätzlich im Sinne des Klagenden: Der Betreiber von WLAN Hotspots ist demnach nicht direkt für Urheberrechtsverletzugen verantwortlich, die von Dritten über sein Netzwerk begangen werden. Aber der Rechteinhaber muss die Urheberrechtsverletzung auch nicht einfach so hinnehmen. Er kann nach wie vor eine Anordnung gegen den Betreiber erwirken, die diesen dazu zwingt, das WLAN "angemessen" abzusichern.

Dazu ist es dem Urteil zufolge sogar erforderlich, die Identität der Nutzer festzustellen. Der Betreiber muss also wissen, wer sein Netzwerk nutzt und hat das auch entsprechend zu dokumentieren, etwa durch die Kopie des Personalausweises.

Rechtssicherheit für goingsoft Kunden 

goingsoft Kunden können sich selbstverständlich auch hinsichtlich des aktuellen Urteils wieder voll und ganz auf die Rechtssicherheit unserer netcontrol verlassen: Mit den eindeutigen, zeitlich befristeten und individuelle Zugangsdaten, die mit unserer netcontrol für jeden Gast erstellt werden können, entspricht unser Internet Zugangssystem allen rechtlichen Vorgaben.

Teenager beim Internetsurfen
Mit netcontrol gibt es auch nach dem aktuellen Urteil Rechtssicherheit Hotels, die ihren Gästen ein WLAN Netz anbieten.
Foto (c) Photodune


09. 06. 2016 Was bisher geschah: Die Neufassung des Telemediengesetzes: Ein Schritt zu mehr Rechtsicherheit?

Das Thema Störerhaftung begleitet uns nun schon seit einigen Jahren. Im Moment kommen wieder zahlreiche Hoteliers diesbezüglich mit Fragen auf uns zu. Der Deutsche Bundestag hat nämlich gerade erst das dafür verantwortliche Telemediengesetz geändert, um damit Anbietern von öffentlichen WLAN Hotspots wie Hotels, Restaurants, Krankenhäuser oder Freienregionen endlich die Rechtssicherheit über ihr eigenes Netzwerk zurückzugeben. Ob das geglückt ist, beleuchten wir hier in einer ersten Einschätzung.

Das neue Gesetz und seine Auswirkungen

Hier kurz die Fakten: Der Deutsche Bundestag hat nach 15 Monatiger Vorbereitungszeit am 2. Juni 2016 die Neufassung des Telemediengesetztes beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Betreiber von öffentlichen WLAN Netzwerken wie Restaurants, Hotels, Gemeinden, aber auch Privatpersonen. Diese waren bisher unmittelbar für Gesetzesübertretungen haftbar, die von Nutzern ihres bereitgestellten Funknetzwerks begangen wurden. Hauptsächlich ging es hierbei um Urheberrechtsverletzungen, also den illegalen Download von Musik, Filmen, Serien, etc.

Dieses Prinzip wird "Störerhaftung" genannt, und sorgte in den letzten Jahren für zahlreiche Abmahnschreiben samt Unterlassungsforderungen, die den Hoteliers fast regelmäßig ins Haus flatterten. Mit der Gesetzesänderung sollten diese Abmahnungen endgültig beseitigt werden.

Um diese Rechtssicherheit herzustellen, werden künftig alle Betreiber von öffentlichen WLAN Netzwerken mit gewerblichen Internet Service Providern, wie der Deutschen Telekom, Kabel Deutschland usw. gleichgestellt. Diese sind schon seit längerem von der Störerhaftung ausgenommen.
Gesicherter WLAN Zugang für Hotelgäste
Mit unserem netcontrol gibt es bereits seit 15 Jahren Rechtssicherheit für Betreiber von WLAN Netzwerken "out of the box"

Wieder ein Fall für die Gerichte?

Thema beendet, Abmahnungen adé.... Möchte man meinen. Wenn es nach der Einschätzung zahlreicher Experten geht, werden sich  Hoteliers allerdings auch in Zukunft mit Abmahnschreiben und Unterlassungsforderungen beschäftigen müssen - trotz der Gesetzesänderung. Die großen Abmahnagenturen, allen voran der "Marktführer" Waldorf Frommer sehen ihr Geschäftsmodell derzeit jedenfalls keineswegs gefährdet, wie die Welt letzten Sonntag in einem ausführlichen Artikel feststellte.

Konkret geht es um die relativ ungenaue Formulierung des neuen Gesetzestextes, die nach wie vor Spielraum für Urheberrechtsansprüche offen lässt. Und der  Rechtsanwalt Clemens Rasch stellt darüber hinaus die Gleichstellung mit den Internet-Providern grundsätzlich infrage. Immerhin seien Provider zur so genannten Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, meint der Urheberrechts-Experte:

"... auch ist fraglich, inwieweit die WLAN-Betreiber dieselben Berichts- und Speicherpflichten wie die großen Netzbetreiber haben und darüber hinaus nennen müssen, wer über ihr WLAN gesurft hat. So einfach können sich die WLAN-Betreiber also nicht aus der Verantwortung ziehen."

Auch in der Zeit wird über die Eindeutigkeit des neuen Gesetzestextes heftig spekuliert:
"Das neu gefasste Telemediengesetz an sich lässt sich nach Meinung der Kritiker aber auch so deuten, dass Unterlassungsansprüche und kostenpflichtige Abmahnungen weiterhin möglich sind."
Es wird wohl wieder auf die Gerichte zurückfallen, den Gesetzestext nach ihrem Ermessen zu interpretieren und dementsprechende Urteile zu fällen. Die von der Bundesregierung angestrebte Rechtssicherheit für Hotelbetreiber und Privatpersonen bleibt jedenfalls leider weiterhin ein frommer Wunsch.

Echte Rechtssicherheit - Mit unserem netcontrol selbstverständlich

Wer echte Rechtsicherheit bevorzugt, muss sich zum Glück nicht ausschließlich auf den Gesetzgeber verlassen. Das goingsoft netcontrol Internet Zugangs- und Verwaltungssystem ist nach wie vor die zuverlässigste Methode, um ungerechtfertigte Abmahnungen o.ä. zu vermeiden.

Eindeutige, zeitlich befristete und individuelle Zugangsdaten, wie sie selbst die einfachste Variante unserer netcontrol erstellt, schließen mögliche Missbrauchsmöglichkeiten und somit auch Rechtsansprüche oder Unterlassungsforderungen von vornherein aus.


Hier haben wir nochmal die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

  • Am  2. Juni 2016  wurde die Neufassung des Telemediengesetztes im deutschen Bundestag beschlossen. Es wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten.
  •  Die Änderung soll Betreibern von öffentlichen WLAN Netzwerken (Hotels, Cafes, Restaurants, usw) Rechtssicherheit garantieren. 
  • Viele Experten sehen die derzeitige Formulierung des Gesetzestextes jedoch kritisch.
  • Abmahnungsschreiben und Unterlassungsforderungen sind demzufolge für die WLAN-Betreiber nach wie vor leider nicht zur Gänze ausgeschlossen.
  • Schutz vor rechtlichen Konsequenzen bietet wie bisher schon ein Internet Zugangssystem, mit einem individuellen Zugangscode für jeden Gast. 



Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

So bringen auch kleine Betriebe ihr Gäste WLAN auf Sterne-Niveau

In drei Schritten zur zielsicheren, digitalen Kommunikationsstrategie im Hotel